TÜV & KÜS
Hauptuntersuchung

TÜV & KÜS - HAUPTUNTER­SUCHUNG

Im Autohaus Müller haben Sie die Möglichkeit die relevante Hauptuntersuchung (HU) sowie eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Die Hauptuntersuchung ist nach HU § 29 StVZO gesetzlich festgelegt und muss regelmäßig durchgeführt werden. Neben der HU führen wir gleichzeitig eine Abgasuntersuchung (AU) durch, die seit 2010 in die HU integriert ist. Die Autohaus Müller GmbH arbeitet mit den amtlich anerkannten Prüforganisationen TÜV und KÜS zusammen. Damit haben wir die Erlaubnis, die Hauptuntersuchung durchzuführen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie gleich einen Termin!

HU | AU - ABNAHME

Vereinbaren Sie heute noch einen Termin bei der Autohaus Müller GmbH. Dabei können wir Ihnen drei Termine anbieten:
Jeden

  • Montag von 15:00 – 17:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:00 – 15:00 Uhr
  • Freitag von 13:30 – 15:30 Uhr

können Sie Ihr Fahrzeug in unserem Haus zur zweijährigen wiederkehrenden Hauptuntersuchung vorstellen

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